Gemeinderatsbeschlüsse

Beschluss vom 22. Februar 2018:

Rechtsverordnung über die Ausweisung einer Wildschutzzone

Weite Teile des heute noch landwirtschaftlich genutzten Schmidener Felds auf Rommelshauser Gemarkung ist, mit Ausnahme der „Langen Äcker 3“ und der südlich und östlich daran angrenzenden Felder, zur Wildschutzzone erklärt worden.

Damit soll insbesondere der Schutz von Rebhühnern und ihren Jungtieren gewährleistet werden. Bitte verlassen Sie die befestigten Wege in diese Zone zwischen dem 01. Mai und 31. Juli nicht (Brutzeit), und führen Sie Hunde ganzjährig an der Leine.

Die Gemeinde hat zur Eingrenzung der Wildschutzzone Hinweisschilder aufgestellt.

Hinweisschild Wildschutzzone

 

Beschluss vom 10. Oktober 2013:

– Reduzierung des Gewerbegebiets Schiemer auf Gemarkung Stetten um 0,78 ha als Ausgleich, damit Lange Äcker III entsprechend vergrößert werden kann.

Die betreffende Fläche „Lange Äcker III“ ist im folgenden Kartenausschnitt als rot umrandetes Gebiet südlich der Kellerei Kern markiert:

DSC_0010

Rot umrandete Fläche: Beschlossene Erweiterung des Gewerbegebiets (Kartographie: Städte-Verlag E. v. Wagner & J. Mitterhuber GmbH)

Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss wurde von den damaligen Aktiven der Schutzgemeinschaft eine Unterschriftenaktion als Zeichen des Widerspruchs gestartet. Nachdem schon über 200 Unterschriften gesammelt waren, wollte man die Listen Bürgermeister Altenberger im Rathaus überreichen, was wegen seiner Abwesenheit aber persönlich nicht möglich war.

Zur Gemeinderatssitzung am 10. Oktober 2013 wurden von der Schutzgemeinschaft 318 Unterschriften an den Bürgermeister übergeben. Zudem wurden die Gemeinderäte drei Tage zuvor schriftlich informiert. Eine offizielle Stellungnahme zu den abgegebenen Unterschriftenlisten von Bürgermeister Altenberger gibt es leider bis heute nicht.

Der Gemeinderatsbeschluss vom 16. Mai 2013 ist rechtsgültig und hat für 3 Jahre Bestandskraft, d.h. ist innerhalb diesen Zeitraums nach heutiger Rechtslage nicht umkehrbar. Die gesammelten Unterschriften und der dadurch ausgedrückte Widerspruch hatte diesbezüglich also lediglich symbolischen Wert, macht aber den Unmut der Bevölkerung über diese Entscheidung deutlich.

Die Befürworter im Gemeinderat begründen die Entscheidung zu diesem Beschluss damit, dass nur eine Baulücke, die sich durch die bisher getätigte Bebauung in den Langen Äckern ergeben hat, geschlossen werden soll. Oft wird auch von „Arrondierung“ des Gewerbegebiets gesprochen, was sich so harmlos anhört und herrlich beruhigend auf den Bürger wirken soll… .

Die heute bekannte Planung für eine erneute Erweiterung des Gewerbegebiets im Schmidener Feld kann allerdings den Eindruck vermitteln, dass man mit dem „Arrondieren“ gar nicht mehr aufhören will.

 

Beschluss vom 16. Mai 2013:

Aufstellungsbeschluss in Sachen Bebauungsplan und Satzung der örtlichen Bauvorschriften Lange Äcker III, Gemarkung 71394 Kernen-Rommelshausen (siehe Gemeinderatsvorlage 67/2013, vom 02. April 2013):

– Vorläufige Abgrenzung des Geltungsbereichs – siehe Abgrenzungsplan:

Bauvorschriften Lange Äcker III, Planungsbüro Erich Ernst Kuhn, Frickenhausen

– Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans:

Zustimmung des Gemeinderats über die weitere Bebauung Lange Äcker III als Gewerbegebiet um 2,7 ha