Rebhuhnpopulation im Schmidener Feld
Die neuesten Bestandsentwicklungen auf dem Schmidener Feld in Rommelshausen:
22.Februar 2018:
Die Gemeinde richtet eine Wildschutzzone für die Rebhühner auf dem Schmidener Feld ein, so hofft man, dass ein Brutpaar in diesem Frühjahr wieder einwandern und hier brüten könnte.
22.Februar 2018:
Der Biologe Michael Eick hat nach mehreren Erkundungsgängen das Erlöschen der Rebhuhnpopulation auf dem Schmidener Feld in Rommelshausen festgestellt.
Herbst 2017:
Der Biologe Peter Endl stellt 1 Brutpaar und einen Hahn auf dem Gebiet fest.
Das Schmidener Feld in Rommelshausen und seine Rebhühner:
19. April 2015
Viele Mitbürger erinnern sich sicher noch daran, dass in früheren Zeiten auch im Schmidener Feld Rommelshausen viele Tierarten in großer Zahl anzutreffen waren, was heute leider so nicht mehr der Fall ist. Stark zunehmende Bebauung und zugegeben auch zu intensiv betriebene Landwirtschaft bedeuten Eingriffe in die Natur, die über die letzten Jahre und Jahrzehnte mit zu einem Rückgang der Artenvielfalt und der Populationen geführt haben. Die Situation von Rebhuhn und Feldlerche steht beispielhaft für diese negative Entwicklung.
Das Rebhuhn ist mittlerweile bundesweit zu den stark bedrohten Arten zu zählen. Auch in Rommelshausen sind die Bestände in den letzten Jahren stark eingebrochen. Deswegen steht es auf der „Roten Liste“ – vom Aussterben bedroht.
Selbst viele Vogelkundler haben noch bis vor einiger Zeit angenommen, dass das Schmidener Feld in Rommelshausen so gut wie rebhuhnfrei sei. Das Gutachten, das die Gemeinde Kernen zur 10. Flächennutzungsplan-Änderung (Tausch Fläche „Schiemer“ zur Erweiterung „Lange Äcker III“) beim Planungsverband Unteres Remstal (PUR) vorgelegt hat, schloss artenschutzrechtliche Konflikte nicht aus, was aber nicht weiter untersucht wurde. Bei der ersten Verhandlung der FNP-Änderung ging dieser Punkt deshalb auch glatt durch.
Nachdem es 2014 von Jägerschaft und Landwirten zu hören war, dass wieder Rebhühner im Schmidener Feld gesichtet wurden, fanden wir es an der Zeit diesen Meldungen nachzugehen und die Sache genauer untersuchen zu lassen. Deshalb haben wir kurz vor Weihnachten 2014 den Rebhuhnexperten des NABU Fellbach, den Diplombiologen Michael Eick gebeten, mit seiner Spezialausrüstung auf nächtliche Pirsch nach den Rebhühnern zu gehen.
Ergebnis: 7 Rebhühner konnten gezählt werden und wurden mit der Kamera einschliesslich genauer Ortsangabe mittels GPS-Daten dokumentiert. Das folgende Bild vom 20. Dezember 2014 zeigt die Tiere im nächtlichen Maisstoppelfeld, im Hintergrund ist das Gewerbegebiet im Schmidener Feld Rommelshausen zu sehen.
Bei weiteren Erkundungen in den folgenden Nächten wurden immer wieder die 7 Rebhühner entdeckt, was eindeutig belegt, dass die Tiere nicht nur auf der Durchreise waren. Im Übrigen sind Rebhühner sehr standorttreu, was auch bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen noch ein entscheidender Punkt sein wird. Die folgende Abbildung zeigt zwei Rebhühner bei Tageslicht, ebenfalls aufgenommen im Schmidener Feld.
Was sind nun die Auswirkungen der Entdeckung der Rebhühner auf die Planungen zum Gewerbegebiet „Lange Äcker III“?
- Der Artenschutz ist ein nicht abwägbares Schutzgut, d.h. die Gemeinde muss um weitermachen zu können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchführen
- Der Landesnaturschutzverband hat aus diesem Grund beim PUR die Aussetzung des Verfahrens zur 10. Änderung des FNP in diesem Punkt beantragt, was bei der Sitzung des PUR am 13. April 2015 auch umgesetzt wurde
- Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme muss die Gemeinde nachweisen können, dass sich die Rebhühner auf entsprechenden Flächen im Gebiet des Schmidener Felds Rommelshausen ansiedeln und sich der Bestand um 25% erhöht hat, vorher kann die Änderung des FNP nicht vollzogen und die weiteren Planungen zur Umlegung für „Lange Äcker III“ nicht gestartet werden.
Praktisch ist die Gemeinde nun verpflichtet dafür zu sorgen, dass in Zusammenarbeit mit den Landwirten den Rebhühnern Flächen angeboten werden, die ihnen ein Überleben und sogar eine 25 %ige Vermehrung sichern. Dieses kann z.B. in Form von Blühstreifen, die geschützt in der Mitte eines Ackers liegen geschehen. Das wie im zeitigen Frühjahr vorgenommene rigorose Umackern von Brachflächen, die bisher den Rebhühnern als Unterschlupf dienten, war wiederum eine absolut schädliche Maßnahme, die uns stark am Willen der Verwaltung zweifeln ließ, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Wir werden zusammen mit NABU und BUND ein kritisches Auge auf die Maßnahmen der Gemeindeverwaltung haben, bitten aber auch die Bevölkerung beim Schutz der Tiere mitzuhelfen:
- Bitte bleiben Sie auf den Feldwegen und stören Sie die Rebhühner nicht unnötig in ihren Rückzugsgebieten (Stoppelfelder, Blühstreifen, Brachflächen, Wiesenränder)
- Bitte lassen Sie Ihre Hunde nicht frei laufen oder gar nach den Vögeln jagen
- Unterstützen Sie den NABU bei seinen Aktionen zum Erhalt des Rebhuhns und besuchen Sie eine der Infoveranstaltungen (www.nabu-fellbach.de).