Wahlprüfsteine
Bereits bei der ersten Informationsveranstaltung am 19. Februar 2014 im evangelischen Gemeindehaus in Rommelshausen wurde von den Teilnehmern angeregt, den Gemeinderatskandidaten aller Fraktionen die Wichtigkeit und Ernsthaftigkeit unseres Anliegens zum Schutz der wertvollen Ackerflächen im Schmidener Feld klarzumachen. Ganz konkret wurde gefordert, alle Kandidaten um eine Stellungnahme zu ihrer Haltung bezüglich der beschlossenen Erweiterung der Gewerbefläche und den weiteren Planungen für zukünftige Erweiterungen einschliesslich Straßenanbindung zu bitten.
Dieser Forderung sind wir im Vorfeld der Gemeinderatswahl am 25. Mai 2014 mit der Versendung unserer sogenannten Wahlprüfsteine nachgekommen. Neben dem Anschreiben mit Erläuterungen zum Sachverhalt lag ein Fragebogen bei, in dem die Kandidaten ihre Entscheidung bei künftigen Beschlüssen zu den genannten Sachfragen bekunden sollten. Wir möchten an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass wir im Anschreiben angekündigt hatten das Ergebnis dieser Umfrage zu veröffentlichen.
Am Samstag den 17. Mai 2014 haben wir das Ergebnis mit den Namen der 26 Kandidaten, die bis zum Stichtag den 14. Mai 2014 den Fragebogen zurückgesendet haben, sowie weitere schriftliche Stellungnahmen an unserem Stand am Wochenmarkt Rommelshausen ausgehängt. Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals bei den 26 Kandidaten für die Antworten und Stellungnahmen bedanken. Gleichzeitig wollen wir denjenigen, die uns, aus welchen Gründen auch immer, nicht geantwortet haben, nicht automatisch unterstellen gegen den Schutz des Schmidener Felds zu sein. Wir sind sicher, dass es auch unter den anderen 67 Kandidaten viele gibt, die unsere Sichtweise teilen und unseren Kampf um den Erhalt der Ackerflächen befürworten und unterstützen.
Das Anschreiben an die Kandidaten, die Liste mit den Wahlprüfsteinen und die Auswertung der bis zum 14. Mai 2014 eingegangenen Rückmeldungen können Sie hier jeweils als PDF-Datei aufrufen.
Und noch ein Hinweis zur Frage 3 unserer Wahlprüfsteine:
Einige Kandidaten haben uns darauf hingewiesen, dass im §21 GemO BW in einem Absatz klar steht, dass über Bauleitpläne kein Bürgerentscheid stattfindet. Somit könne man diese Frage nur mit „Nein“ beantworten.
Das ist nach heutigem Recht richtig. Allerdings gibt es zur Zeit eine Initiative der Landesregierung zur Änderung u.a. genau dieser Bestimmung dahingehend, dass es zukünftig auch über Bauleitpläne Bürgerentscheide geben kann. Deshalb ist es aus unserer Sicht gar nicht so abwegig, auch über diese Frage wenigstens einmal nachzudenken und unsere Gemeinderatskandidaten nach ihrer Meinung zu diesem Punkt zu befragen.
Nach dem 14. Mai 2014 gingen Stellungnahmen der derzeitigen Fraktionsvorsitzenden sowie eines Vertreters der PfB ein, die Sie hier sehen können: